Die Warnleuchten dürfen als Arbeitslicht nicht im
explosionsgefährdeten Bereich angewendet werden!
sie rechtzeitig vor einer Gefahrensituation. Mit der
zweiten Funktion Arbeitslicht kann der Fahrer Pläne,
Karten und andere Materialien im Führerhaus mittels
fünf gelber Leuchtdioden in hellem, blendfreiem Licht
studieren. Gemäß gesetzlicher Vorschrift in
Deutschland und Österreich müssen alle Fahrzeuge mit
einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t eine
Warnleuchte mitführen. Auf Autobahnen ca. 200 m, auf
Bundes- und Landstraßen ca. 100 m von der Unfallstelle
entfernt, ist die Leuchte zu positionieren.